Hinweise gemäß Batteriegesetz und ElektroG
Hinweise gemäß Batteriegesetz und ElektroG
Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden. Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem Symbol des durchgestrichenen Mülleimers und einem der chemischen Symbole versehen.
- Pb: Batterie enthält Blei
- Cd: Batterie enthält Cadmium
- Hg: Batterie enthält Quecksilber
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Zur Rückgabe stehen in deiner Nähe kostenfreie Sammelstellen für Elektroaltgeräte sowie ggf. weitere Annahmestellen für die Wiederverwendung der Geräte zur Verfügung.
Die Adressen erhältst du von deiner Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, bist du selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor du es zurückgibst. Weitere Informationen findest du auf www.elektrogesetz.de.